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Sind Escort-Anzeigen in Polen legal? Rechtslage 2026

Veröffentlicht: 22. August 2026

Kurze Antwort: Ja — sich selbst zu inserieren und Begleitdienste in Anspruch zu nehmen, ist in Polen nicht verboten. Das Strafrecht bestraft dagegen Dritte, die an der Prostitution anderer verdienen oder dazu zwingen. Im Folgenden erklären wir, wo genau diese Grenze verläuft.

Polen hat das sogenannte abolitionistische Modell übernommen: eine Person, die sexuelle Dienstleistungen erbringt, begeht weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Auch die bloße Inanspruchnahme solcher Dienstleistungen durch eine erwachsene Person ist nicht strafbar, sofern die andere Seite volljährig ist und freiwillig handelt.

Legal ist ebenfalls die Veröffentlichung einer Begleitanzeige durch eine Person, die sich selbstständig inseriert — genau so funktionieren die Anzeigen in unserem Portal.

Was strafbar ist

Das Strafgesetzbuch stellt das Handeln Dritter im Umfeld der Prostitution unter Strafe:

In der Praxis bedeutet das, dass etwa der Betrieb einer Agentur, die einen Prozentanteil von Treffen einbehält, den Tatbestand der Zuhälterei erfüllen kann, während selbstständige Eigenarbeit dies nicht tut.

Wie ein Anzeigenportal in diesem Kontext funktioniert

Ein Portal wie escortnow ist eine Plattform zur Veröffentlichung von Anzeigen im Sinne des Gesetzes über digitale Dienste (DSA). Daraus folgt:

Steuern

Einkünfte aus der eigenen Prostitution unterliegen in Polen nicht der Einkommensteuer (die Rechtsprechung sieht diese Handlungen als nicht rechtswirksam vereinbarungsfähig an). In der Praxis führt dies jedoch mitunter zu Streitigkeiten bei der Dokumentation der Herkunft des Vermögens — in der Branche tätige Personen sollten eine Beratung durch einen Steuerberater erwägen.

Fazit

Der Artikel dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Rechtsstand: August 2026.