Sind Escort-Anzeigen in Polen legal? Rechtslage 2026
Veröffentlicht: 22. August 2026
Kurze Antwort: Ja — sich selbst zu inserieren und Begleitdienste in Anspruch zu nehmen, ist in Polen nicht verboten. Das Strafrecht bestraft dagegen Dritte, die an der Prostitution anderer verdienen oder dazu zwingen. Im Folgenden erklären wir, wo genau diese Grenze verläuft.
Was legal ist
Polen hat das sogenannte abolitionistische Modell übernommen: eine Person, die sexuelle Dienstleistungen erbringt, begeht weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Auch die bloße Inanspruchnahme solcher Dienstleistungen durch eine erwachsene Person ist nicht strafbar, sofern die andere Seite volljährig ist und freiwillig handelt.
Legal ist ebenfalls die Veröffentlichung einer Begleitanzeige durch eine Person, die sich selbstständig inseriert — genau so funktionieren die Anzeigen in unserem Portal.
Was strafbar ist
Das Strafgesetzbuch stellt das Handeln Dritter im Umfeld der Prostitution unter Strafe:
- Zwang zur Prostitution (Art. 203 StGB) — durch Gewalt, Drohung, List oder Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses; bedroht mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.
- Zuführung (Kuppelei zur Anbahnung) (Art. 204 § 1 StGB) — das Verleiten einer anderen Person zur Prostitution zum Zweck der Erlangung eines Vermögensvorteils.
- Kuppelei (Art. 204 § 1 StGB) — das Erleichtern der Prostitution anderer zum Zweck der Erlangung eines Vermögensvorteils.
- Zuhälterei (Art. 204 § 2 StGB) — das Ziehen von Vermögensvorteilen aus der Prostitution anderer.
- Jegliche Handlungen gegenüber Minderjährigen — werden kompromisslos verfolgt und mit den härtesten Strafen bedroht; das betrifft auch das bloße Bewerben solcher „Dienstleistungen”.
In der Praxis bedeutet das, dass etwa der Betrieb einer Agentur, die einen Prozentanteil von Treffen einbehält, den Tatbestand der Zuhälterei erfüllen kann, während selbstständige Eigenarbeit dies nicht tut.
Wie ein Anzeigenportal in diesem Kontext funktioniert
Ein Portal wie escortnow ist eine Plattform zur Veröffentlichung von Anzeigen im Sinne des Gesetzes über digitale Dienste (DSA). Daraus folgt:
- Jede Anzeige durchläuft eine Moderation vor der Veröffentlichung;
- Inhalte, die auf die Beteiligung Minderjähriger, Zwang oder Menschenhandel hindeuten, werden gesperrt und können den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden — dazu dient unter anderem die im FAQ angegebene Compliance-Adresse;
- Inserierende müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und akzeptieren die Nutzungsbedingungen, die rechtswidrige Inhalte verbieten.
Steuern
Einkünfte aus der eigenen Prostitution unterliegen in Polen nicht der Einkommensteuer (die Rechtsprechung sieht diese Handlungen als nicht rechtswirksam vereinbarungsfähig an). In der Praxis führt dies jedoch mitunter zu Streitigkeiten bei der Dokumentation der Herkunft des Vermögens — in der Branche tätige Personen sollten eine Beratung durch einen Steuerberater erwägen.
Fazit
- Sich inserieren und Begleitdienste als erwachsene Person nutzen: legal.
- An der Prostitution anderer verdienen, dazu verleiten und zwingen: Straftat.
- Das Anzeigenportal moderiert Inhalte und arbeitet im Rahmen der DSA.
Der Artikel dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Rechtsstand: August 2026.